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Datenschutzfolgenabschätzung effektiv gestalten

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Sie fragen sich, wann Sie bei einer beabsichtigten Verarbeitung personenbezogener Daten eine DSFA durchführen müssen? Das ist schnell erklärt: Birgt eine geplante Verarbeitung personenbezogener Daten ein voraussichtlich hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen, sprich für den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, muss eine DSFA durchgeführt werden. Das Wörtchen „voraussichtlich“ kann dabei als „wahrscheinlich“ verstanden werden.

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Sie sollen bei der DSFA beraten? So können Sie es angehen

DSFA kurz und knapp: Nutzen Sie diese 10-Punkte-Checkliste

Brennende Fragen zur DSFA im Datenschutz

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