Praxisleitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz
Praxisleitfaden zum Hinweisgeberschutzgesetz
Seit Juli 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt haben. Dabei gibt es jedoch einige Fallstricke: Sie müssen sicherstellen, dass den hinweisgebenden Personen dadurch kein Nachteil entsteht. Und: Die Meldekanäle müssen datenschutzkonform sein! Gar nicht so einfach!
In diesem kostenlosen E-Book erfahren Sie, wie Sie das Gesetz DSGVO-konform umsetzen und wie es in der Praxis funktionieren kann.
Seit Juli 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt haben. Dabei gibt es jedoch einige Fallstricke: Sie müssen sicherstellen, dass den hinweisgebenden Personen dadurch kein Nachteil entsteht. Und: Die Meldekanäle müssen datenschutzkonform sein! Gar nicht so einfach!
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