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Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO: So erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflicht

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Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO: So erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflicht

Die DSGVO verlangt in Art. 30 Abs.1 das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses. Doch wie setzen Sie das um? Das Gesetz bleibt schwammig. Was passiert, wenn Sie eine wichtige Verarbeitung vergessen? Was, wenn Ihr Verzeichnis bei einer Prüfung Lücken aufweist?

Besonders tückisch: Bei Lücken im Verzeichnis drohen Ihrem Unternehmen Bußgelder von bis zu 2 % des Jahresumsatzes! Nutzen Sie die praktische Anleitung und die Excel-Vorlage aus dem kostenlosen PDF-Download, um Ihr Verzeichnis zeitsparend und rechtssicher zu erstellen.

Das im PDF-Download enthaltene Muster-Verarbeitungsverzeichnis kann vollständig bearbeitet werden, um es an Ihre Anforderungen anzupassen.

In diesem PDF-Download sind enthalten:

Muster-Vorlage für Ihr Verarbeitungsverzeichnis

Anleitung: Wer muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen? Welche Ausnahmen gelten?

Wie muss das Verzeichnis geführt werden? Welches Format ist vorgegeben?

Welche Informationen müssen ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten?

Häufig übersehene Felder

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